Reisepreissicherung
Gemäß der gesetzlich vorgeschriebenen EU-Pauschalreiserichtlinie ist ein Reiseveranstalter verpflichtet, nur Zahlungen von Kunden für eine Pauschalreise im Voraus zu verlangen, wenn er im Gegenzug einen gültigen Sicherungsschein aushändigt. Den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsschein erhalten Sie für Ihre Buchung mit Zugang der Reisebestätigung/Rechnung.